Mit Kurzarbeit die Krise meistern
Mit Kurzarbeitergeld können Unternehmen in Deutschland
die Krise meistern. Denn Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen
Teil des Lohnes - das Kurzarbeitergeld.
Als Reaktion auf die weltweite Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung eine Reihe von Verbesserungen bei der Kurzarbeit beschlossen. Zu diesen Verbesserungen zählt auch der jüngste Kabinettsbeschluss vom November 2009, wonach die Kurzarbeitergeld-Regelung noch einmal verlängert werden soll, siehe diese aktuelle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit.
Wer Kurzarbeitergeld erhalten kann,
wo es beantragt werden muss und was dabei zu beachten ist, erklärt die Informationskampagne "Einsatz für Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert und die Antragstellung für Arbeitgeber vereinfacht.
- Die Agenturen für Arbeit erstatten ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die vollen Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. In den ersten sechs Monaten werden die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte von den Agenturen für Arbeit übernommen. *
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können in dieser Zeit die Sozialversicherungs-Beiträge zu 100 Prozent übernommen werden. Auch die Weiterbildungsmaßnahmen selbst werden von den Agenturen für Arbeit umfangreich gefördert.
- Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Der Arbeitgeber kann bei der Antragstellung wählen, ob er davon Gebrauch machen will.
- Arbeitszeitkonten müssen vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden.
- Ab dem 1. Januar 2008 durchgeführte vorübergehende Änderungen der Arbeitszeit aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wirken sich nicht negativ auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
- Kurzarbeitergeld kann nun auch uneingeschränkt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie für befristet Beschäftigte beantragt werden.

