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Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen

Konjunkturpaket II: Förderung für Weiterbildungen werden aufgestockt

Mit der Förderung von Qualifizierung während der Kurzarbeit unterstützt die Bundesregierung Unternehmen darin, die konjunkturelle Krise für die berufliche Weiterbildung zu nutzen. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit sowie die gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen.

Neben den Unternehmen profitiert jede einzelne Arbeitnehmerin und jeder einzelne Arbeitnehmer von der Qualifizierung während der Kurzarbeit. Sie erhalten die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen, wenn sie in der entfallenen Arbeitszeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Sie erwerben Zusatzqualifikationen, die ihre persönlichen Aufstiegschancen erhöhen, und verbessern dadurch gezielt ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Die geförderten Maßnahmen reichen von Computer- über Fachenglischkursen bis hin zum Erwerb eines Gabelstaplerscheins.

Mit zusätzlich durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Mitteln werden bis Ende 2010 gering qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Berufsabschluss ebenso gefördert wie Beschäftigte, die bereits mehr als vier Jahre eine Tätigkeit ausüben, für die sie keinen Berufsabschluss haben. Diesen können sie in der Weiterbildung erwerben oder sich dafür teilqualifizieren lassen. Die Agentur für Arbeit erstattet dabei die kompletten Lehrgangskosten und bezuschusst Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Aber auch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem gelernten Beruf arbeiten, erhalten Fortbildungen, in denen sie berufsbezogenes Wissen erlernen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Qualifikationen zu erwerben, die sie auch in anderen Berufsfeldern auf dem Arbeitsmarkt einsetzen können, so beispielsweise Fremdsprachenkenntnisse.

Die Agentur für Arbeit erstattet aus den zusätzlich aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung gestellten Mitteln 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten - abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Personengruppe.

Infografik Qualifizierung in der Kurzarbeit ( 351 KB )


Fragen und Antworten

Informationen zur Qualifizierung

Sie stellen uns Ihre Frage über das Infotelefon unter
01805 / 67 67 12*.
Wir beantworten sie Ihnen gerne und nehmen sie in unsere "Fragen und Antworten" auf.

* Kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute.

Was unternimmt die Regierung ganz konkret, um Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten in Kurzarbeit zu fördern?

In den Jahren 2009 und 2010 können alle in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten von ihren Arbeitgebern weiterqualifiziert werden. Die Bundesagentur beteiligt sich in diesem Fall nicht nur an den Weiterbildungskosten. Auf Antrag des Arbeitgebers können sogar die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit erstattet werden.
Bereits Ende 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch für Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und von Saison-Kurzarbeitergeld die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden kann. Bisher galt dies nur für Bezieherinnen und Bezieher von Transferkurzarbeitergeld. Die Bundesregierung legt zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit hierzu für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziertes Programm auf, dessen Durchführung bei der Bundesagentur für Arbeit liegt. Für die Unternehmen und ihre Beschäftigen bedeutet dies: Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Die konkrete Höhe liegt zwischen 25 und 80 Prozent der übernahmefähigen Kosten und richtet sich nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Wer entscheidet über mögliche Qualifizierungsmaßnahmen - der Arbeitgeber oder die Beschäftigten?

Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgestimmt. Für die Förderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber ohnehin die Antragstellung.

Ist es möglich, eine vor der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortzusetzen?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn es sich hierbei um berufsbegleitende Weiterbildungen (z.B. abends oder am Wochenende) handelt. Allerdings gibt es hierfür keine Übernahme der Weiterbildungskosten, weil die gewählte Weiterbildung nicht der Überbrückung von Zeiten von Kurzarbeit dient.

Wurde vor Beginn der Kurzarbeit beim Arbeitgeber eine Qualifizierung begonnen, die ganz oder teilweise in der Arbeitszeit stattfindet und ist dafür eine Freistellung erfolgt, so ist folgendes zu beachten: Kurzarbeitergeld wird während wirtschaftlich bedingten Ausfallzeiten gezahlt. Die Freistellungszeiten sind jedoch weiterbildungsbedingt, so dass hier weiterhin Lohnanspruch besteht.

Kann die während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortgesetzt werden, wenn die Kurzarbeit ganz oder teilweise endet?

Die Teilnahme an der Weiterbildung darf der Rückkehr zur normalen Arbeitszeit nicht entgegen stehen. Grundsätzlich muss sich die Weiterbildung daher zeitlich der teilweise entfallenden Kurzarbeit anpassen lassen und bei Rückkehr zur Regelarbeitszeit enden.

Eine Ausnahme ist aber möglich: Für Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mehr als vier Jahren berufsfremd arbeiten, fördert die Arbeitsagentur die Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit in voller Höhe. Wenn der Arbeitgeber zustimmt und den/die Beschäftigten weiter freistellt, kann die Weiterbildung ggf. auch über das Ende der Kurzarbeit hinaus fortgesetzt werden.
Einzelheiten zur Weiterfinanzierung durch das Programm WeGebAU können bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden.

Gibt es auch Fördermöglichkeiten für Beschäftigte, wenn im Unternehmen keine Kurzarbeit erforderlich wird?

Das bisher auf die Zielgruppen "Ungelernte und ältere Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen" ausgelegte Programm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit hat zum Ziel, diesen Beschäftigten Weiterbildungen durch Förderleistungen zu ermöglichen - und zwar bevor Kurzarbeit und Entlassungen ein Thema werden. Ziel ist es, durch Qualifizierungsmaßnahmen die beruflichen Kompetenzen der Beschäftigten zu erhöhen und auf diese Weise auf längere Sicht Entlassungen zu verhindern.
Neu ist in 2009 und 2010: Im Rahmen von WeGebAU können zukünftig Qualifizierungskosten für alle Beschäftigten unabhängig von Alter und Betriebsgröße übernommen werden. Dies gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung vier Jahre oder länger zurück liegt.
Zusätzlich stellt die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Leiharbeit Zuschüsse zur Qualifizierung aus ihrem Haushalt zur Verfügung. Auch hier werden die notwendigen Qualifizierungskosten übernommen.

Wie funktioniert die Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit ganz praktisch?

Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen zu beantragen, können sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer auf die Agentur für Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und bei positivem Ergebnis ein Bildungsgutschein an die/den Beschäftige/n ausgehändigt.
Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können die Beschäftigten den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger ihrer Wahl einlösen. Einen Wegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, enthält ein Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung", das bei der Agentur für Arbeit erhältlich ist.
Auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank "KURSNET" der Bundesagentur für Arbeit im Internet (www.kursnet.arbeitsagentur.de) sowie die Bildungsträger selbst bieten umfassende Informationen über zugelassene Bildungsmaßnahmen.
Für die Durchführung von Maßnahmen während Kurzarbeit, die nach dem Europäischen Sozialfonds gefördert werden sollen, ist die Vorlage eines Qualifizierungskonzeptes des Arbeitgebers erforderlich. Die Qualifizierung kann dann entweder bei einem Bildungsträger in einer für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassenen Maßnahme erfolgen oder im eigenen Betrieb mit eigenem Ausbildungspersonal durchgeführt werden.





Kontakt für Unternehmen

Unternehmen, die die Förderungs-möglichkeiten zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Zeiten der Kurzarbeit nutzen möchten, wenden sich direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 01801 / 66 44 66 (Kostenpflichtig: 3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.).