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Weiterbildung für Beschäftigte, die nicht kurzarbeiten

Konjunkturprogramm II: Bestehende Programme werden ausgeweitet

Weiterbildung rechnet sich nicht nur während der Kurzarbeit. Qualifizierung ist auch für Beschäftigte möglich, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind. So werden berufliche Kompetenzen verbessert und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit erhöht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet daher zahlreiche Förderprogramme. Im Zuge des Konjunkturpakets II wurden bestehende Programme ausgeweitet, um möglichst vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Qualifizierungschancen zu eröffnen. So wurde das Programm WeGebAU für alle Beschäftigten geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei die vollen Kosten der Weiterbildung und beteiligt sich bei gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch an den Lohnkosten. Somit ist WeGebAU, ähnlich wie die Kurzarbeit, geeignet, Lohnkosten vorübergehend zu senken und gleichzeitig Beschäftigte für spätere Aufgaben zu qualifizieren.


WeGebAU: Weiterbildung gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

An- und ungelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Das muss nicht so bleiben: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für Personen ohne Berufsabschluss und für Menschen, die seit vier Jahren oder länger nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, die Weiterbildungskosten und zahlt einen Zuschuss zu den Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt weiter und stellt die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter frei, hierfür zahlt die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt an das Unternehmen. Eine Bedingung besteht: Die Weiterbildung muss zu einem Berufsabschluss führen oder eine Teilqualifikation hierzu vermitteln.

Beispiel:

Frau S. arbeitet seit Jahren in der Druckindustrie in der Papierverarbeitung. Sie hat keine Berufsausbildung. Jetzt besteht die Möglichkeit, den Beruf der Maschinen- und Anlageführerin zu erlernen. Ihr Arbeitgeber ist einverstanden, denn nach der Ausbildung ist Frau S. im Betrieb vielseitiger einsetzbar. In nur 16 Monaten Weiterbildungsdauer bildet sie sich nun weiter. Am Ende steht die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. In dieser Zeit wird das Gehalt weiter gezahlt. Das rechnet sich auch für die Firma, denn die Bundesagentur für Arbeit erstattet ihr einen Teil des Arbeitsentgeltes.


WeGebAU: Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ältere können was: Das Unternehmen ist ihnen vertraut und sie haben oft ein umfangreiches Fachwissen. Damit es so bleibt, fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 45 Jahren. Voraussetzung: Die Beschäftigung erfolgt in einem klein- und mittelständischen Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Unternehmen stellt sie für die Zeit der Weiterbildung frei und zahlt das Arbeitsentgelt weiter. Die Förderung besteht aus der Übernahme der Weiterbildungskosten und einem Zuschuss zu den Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Beispiel:

Herr M. arbeitet im Vertrieb. Er kennt die Abläufe, die Kunden und die Produkte. Herr M. möchte seine Computerkenntnisse verbessern, denn mit einigen Anwendungen ist er nicht hinreichend vertraut. Das soll sich jetzt ändern, meint Herr M. - und seine Chefin sieht das ähnlich. In vier Monaten Kursdauer frischt Herr M. jetzt seine Kenntnisse in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsprogrammen und Datenbankanwendungen auf. Am Anfang war er skeptisch, ob er mit seinen 53 Jahren noch lernen könne. Er kann, wie er jetzt weiß - und weiß die Förderung zu schätzen.


WeGebAU: Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Berufsausbildung länger zurückliegt

Vorsorge ist gut - das gilt auch im Beruf. Deswegen gehört das berufliche Wissen regelmäßig auf den Prüfstand, damit es aktuell bleibt. Eine Weiterbildung hilft, den Anschluss zu behalten. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in den letzten vier Jahren ihren letzten Berufsabschluss erworben haben oder an einer öffentlich geförderten Weiterbildung teilgenommen haben, können eine Förderung ihrer Beruflichen Weiterbildung erhalten. Das Arbeitsentgelt wird während der Freistellung durch den Arbeitgeber weiter bezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten und beteiligt sich an den Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Beispiel:

Frau Z. hat vor vor sieben Jahren ihre Ausbildung als Bürokauffrau abgeschlossen. Jetzt führt sie das Büro bei der Abteilungsleiterin und stellt fest, dass das Office-Management kein ausreichender Schwerpunkt ihrer Ausbildung war. Gerne hätte sie sich privat fortgebildet, aber ihr fehlte die Zeit und das passende Angebot. Ihre Chefin war mit einer Weiterbildung einverstanden. Zehn Wochen dauert die Schulung und Frau Z. hat nun viele Ideen, wie sie das Büro noch effektiver organisieren kann. Der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit war ganz einfach. Von dort wird der Kurs bezahlt. Für die 35 Kilometer Anfahrt an jedem Tag gibt es einen Zuschuss und auch für die Kinderbetreuungskosten für ihren Sohn erhält sie 130 Euro.


Weiterbildung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei Wiedereinstellung

Zeitarbeit (auch als Arbeitnehmerüberlassung bekannt) ist eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt. Zieht die Konjunktur an, so steigt hier zuerst der Personalbedarf - gehen die Aufträge zurück, wird das auch in der Zeitarbeit schnell spürbar. Um dies auszugleichen, gibt es jetzt einen speziellen Qualifizierungsanreiz. Zeitarbeitsunternehmen, die jetzt Mitarbeiter wieder einstellen, die bei ihnen in 2007 oder 2008 bereits einmal beschäftigt waren, können ihre Mitarbeiter mithilfe der Bundesagentur für Arbeit qualifizieren lassen. Die zahlt die Weiterbildungskosten, die Zeitarbeitsfirma zahlt den Lohn.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.